Wenn auch noch keine Begründung für den
arbeitnehmerfreundlichen Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs (BGH)
zur Altersdiskriminierung vorliegt, so scheint doch klar:
Unternehmen müssen künftig auch bei ihren Chefs das Verbot der
Altersdiskriminierung besser berücksichtigen als bisher. Und das ist
gut so. Schließlich sind Geschäftsführer oder Vorstände wie andere
Menschen auch im Alter länger fit. Wenn das Renteneintrittsalter
schrittweise auf 67 Jahre steigt, passen strikte interne
Altersgrenzen fürs Führungspersonal nicht in die Zeit.
Das BGH-Urteil bezieht sich zwar auf einen speziellen Fall. Auch
wäre der Rechtsstreit wohl anders ausgefallen, wenn der Arbeitgeber
die unterbliebene Vertragsverlängerung des Klägers nicht mit dessen
Alter begründet hätte. Die Juristen in den großen Konzernen dürfte
das Urteil dennoch beschäftigen. Viele Großunternehmen
haben
eine interne, mehr oder weniger rigide Altersgrenze für
Führungsleute. Für diese steht eine Überarbeitung an. Zumal der
Europäische Gerichtshof jüngst als Diskriminierung wertete, dass die
Lufthansa Piloten mit 60 in den Ruhestand schickte.
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