Einer der größten Korruptionsprozesse der deutschen
Geschichte darf nicht nach dem Basarprinzip beerdigt werden. Entweder
die Staatsanwaltschaft kann Ferrostaal Schmiergeld nachweisen, auf
Euro und Empfänger genau. Oder sie hat keinen Fall. Zwar ist es
wahrscheinlich, dass es in der Causa Ferrostaal Korruption gab,
möglicherweise auch im großen Stil. Aber dies zu beweisen ist Sache
der Staatsanwaltschaft in einem offenen und transparenten Verfahren
vor einem unabhängigen Gericht. Darauf haben die Angeklagten ein
Recht und darauf hat auch der Konzern Ferrostaal ein Recht. Es ist
schlicht unfair, Hinterzimmermethoden zum Maßstab der Rechtsfindung
zu erheben. Schon das Ermittlungsverfahren in Sachen Ferrostaal gab
zu denken: Die Staatsanwälte überließen die mühsame Vorarbeit der
Aufklärung den Rechtsvertretern des Konzerns. Diese befragten die
Ferrostaal-Mitarbeiter: auf Basis des Arbeitsrechts und damit ohne
das Recht zu Schweigen. Eine Staatsanwaltschaft hat Macht. Diese muss
sie auf Basis der Strafprozessordnung einsetzen. Es darf keine
Nebenordnung geben.
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