Der Graue Kapitalmarkt soll künftig von den
Gewerbeämtern und nicht von der Bundesfinanzaufsicht (BaFin)
kontrolliert werden. Das sehen die Pläne für das so genannte
Anlegerschutz-II-Gesetz vor, das die Überprüfung der 80 000 freien
Vermittler von Geldanlagen regelt, berichten die Zeitungen der
Essener WAZ-Mediengruppe (Freitagausgaben). Zuerst wollte
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die BaFin mit der Aufgabe
betreuen. Doch das Wirtschaftsministerium widersetzte sich. Zum
Grauen Kapitalmarkt zählen unregulierte Finanzprodukte wie
geschlossene Immobilienfonds, Beteiligungen an Windparks,
Steuersparmodelle oder Schuldverschreibungen. In diesem Segment sind
immer wieder dubiose Anbieter aufgefallen, die Anleger um ihr Geld
brachten. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die
Gewerbeämter sollen nun die Eignung der Finanzagenten und derer
Berater prüfen. Trotzdem sind Verbraucherschützer unzufrieden: Den
Gewerbeämtern fehle es an Personal und an wirkungsvollen
Sanktionsmöglichkeiten.
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