Als Ursula von der Leyen das Karlsruher Urteil zu
den Hartz-IV-Sätzen begriff, da ging ihr kein Licht auf. Nein, es war
wohl eher ein Kronleuchter. Das Gericht eröffnete ihr immerhin die
Chance, sich direkt in die Bildungspolitik einzumischen. Die
Ministerin könnte es sich leicht machen und die Sätze für Kinder von
Hartz-IV-Empfängern erhöhen. Dann hätte sie das Urteil den
Buchstaben, aber nicht dem Geist nach erfüllt. Entscheidend ist nicht
allein, dass mehr Geld in die Hand genommen wird, sondern was damit
angestellt wird. Über Sachleistungen hat der Bund eher eine Gewähr
dafür, dass die Kinder gefördert werden. Von der Leyens Plan ist das
eine, die Praxis etwas ganz anderes. Die Rechnung kann aufgehen, wenn
die Länder mitziehen. Sie sollten ferner Sorge dafür tragen, dass die
Kinder der Familien, die knapp über Hartz-IV-Niveau leben, ebenfalls
von den Angeboten profitieren. Von der Leyen hat den Finanzminister
offenkundig überzeugt. Entscheidend ist der Rechtsanspruch auf
Förderung. Ist der erst einmal fixiert, muss der Minister jedes Jahr
die Mittel dafür besorgen. Ursula von der Leyen hat ein Händchen
dafür, Geld locker zu machen.
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