WAZ: Wenn der Aktionär das letzte Wort hat – Kommentar von Ulf Meinke

Es hört sich zunächst einmal gut an, wenn es heißt,
die Eigentümer sollen über die Chefgehälter abstimmen. So wie es auch
die Schweizer in ihrem wegweisenden Referendum entschieden haben.
Grundsätzlich ist es richtig, diesem Vorbild zu folgen, um
Gehaltsexzesse durch stärkere Aktionärsrechte zu verhindern. Doch zur
Wahrheit gehört ebenfalls, dass die Hauptversammlung auch nicht mehr
ist als eine Interessenvertretung im Unternehmen. Um es klar
auszudrücken: Das Aktionärstreffen ist keine Belegschaftsversammlung.
Es verschieben sich die Gewichte, sollten künftig nicht mehr die auch
mit Arbeitnehmervertretern besetzten Aufsichtsräte das letzte Wort in
Sachen Vorstandsvergütung haben. Schon fürchten Gewerkschaften,
künftig könnten vor allem kurzfristige Ziele wie der Aktienkurs oder
schnelle Gewinne die Basis der Gehaltsentscheidung bilden. Bleiben
dann die Interessen der Mitarbeiter auf der Strecke? Kurzum: Der
Aufsichtsrat ist ein gutes Gremium, um die Chefgehälter festzulegen.
Vorausgesetzt, die Firmenkontrolleure nehmen ihre Verantwortung auch
wirklich wahr, was in der Vergangenheit leider viel zu oft nicht
geschah.

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