WAZ: Wenn Erbschaften Betriebe gefährden. Kommentar von Thomas Wels

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zu einer
vermeintlichen Bevorteilung der Erben von Unternehmen hat es in sich.
Einerseits ist schnell die Empörungsmaschinerie angeworfen nach dem
Motto: Wer hat, dem wird gegeben. Andererseits sieht die Wirklichkeit
in Handwerk und Mittelstand anders aus. Wer einen Betrieb erbt, der
sich nicht selten über Generationen in Familienbesitz befindet und
das Familienvermögen darstellt, ist natürlich oftmals mit einer
vollen Besteuerung überfordert. Wer mehrere 100000 Euro Steuern
bezahlen soll, kann gezwungen sein, den Betrieb zu verkaufen,
womöglich zu schließen. Darum ist die derzeitige Regelung, die auf
den Erhalt der Arbeitsplätze zielt, klug – auch im Sinne des
Gemeinwohls. Sollte das BFH-Urteil darauf zielen, Steuerhinterziehern
die Schlupflöcher zu verschließen, ist das nur zu begrüßen.

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