Wundern Sie sich auch, wenn wieder einmal ihr
Geldinstitut oder der Mobilfunkanbieter anruft und ihnen ein neues
supergünstiges Angebot unterbreitet? Richtig, eigentlich ist das seit
Oktober 2013 verboten, sofern der Verbraucher Werbeanrufen vorher
nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Dann kann diese unerlaubte
Telefonwerbung nämlich zu empfindlichen Geldstrafen führen.
Theoretisch. In der Praxis rennt wohl kaum jemand zum Rechtsanwalt.
Uns, die gläsernen Kunden, darf also ruhig ein mulmiges Gefühl
beschleichen beim Gedanken daran, dass die Bertelsmann-Tochter Arvato
nun mit ihren millionenfach gesammelten Kundendaten Kasse machen will
– auch wenn Arvato-Chef Achim Berg versichert, „innovative
Geschäftsmodelle“ nur dort aufzusetzen, wo es datenschutzrechtlich
möglich ist.
Man darf gespannt sein, bei wem diese Daten landen. Den
Güterslohern kann man keinen Vorwurf machen. Handel und Vertrieb mit
Kundendaten gehören zu ihrem Kerngeschäft. Es beinhaltet auch
Finanzdienstleistungen für Onlineshops, bei denen wir ja so gerne
einkaufen. Weil es so schön bequem ist.
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