Weinberg: Familienwahlrecht ist ein oberflächlicher Vorschlag Stimmabgabe bei Wahlen ist höchstpersönlich

„Die Forderung nach einem Familienwahlrecht hört
sich zwar erst mal sympathisch an, doch man würde das Kind mit dem
Bade ausschütten. Ich halte es für einen oberflächlichen, nicht
durchdachten Vorschlag. Man muss immer die konkrete Umsetzung im
Blick haben. Bei Meinungsverschiedenheiten von Eltern und
Jugendlichen oder zwischen den Eltern wäre Streit vorprogrammiert.
Zum Beispiel können geschiedene Eltern bei gemeinsamem Sorgerecht
schlecht jeder eine halbe Stimme für ihr Kind abgeben. Und: wer
interpretiert eigentlich den gemeinsamen Willen der Familie und der
Kinder abschließend geheim in der Wahlkabine. Weil die Stimmabgabe
Ausdruck einer höchstpersönlichen Wahl ist, sieht die deutsche
Verfassung die Unmittelbarkeit von Wahlen vor. Dabei muss es
bleiben. Wir haben in dieser Legislaturperiode schon öfters erlebt,
dass oberflächlich wohlklingende Vorstöße an den Realitäten
scheitern. Das sollte man in der Großen Koalition in Zukunft
vermeiden.“

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