Weinberg/Liebing: Bei Mehrgenerationenhäusern die von der Union geschaffenen Strukturen erhalten

Familienministerium muss tragfähiges Konzept
vorlegen

Die Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
haben sich in ihrer ersten Sitzung 2015 mit der Zukunft der
Mehrgenerationenhäuser befasst. Dazu erklären der familienpolitische
Sprecher Marcus Weinberg und der kommunalpolitische Sprecher Ingbert
Liebing:

Weinberg: „Die Mehrgenerationenhäuser gehen auf das Engagement
unserer Ministerinnen Ursula von der Leyen und Kristina Schröder
zurück. Sie haben mit den bisherigen Aktionsprogrammen die Grundlagen
für die erfolgreiche Arbeit in den Kommunen geschaffen. Neben dem
Anlaufpunkt als Begegnungsstätte werden in den
Mehrgenerationenhäusern vielfältige Aufgaben bearbeitet, von denen
die Kommunen und deren Einwohner profitieren.

Unser Ziel ist es, die von der Union geschaffenen Strukturen zu
erhalten. Wir freuen uns, dass die Bundesfamilienministerin dieses
Ziel und die von CDU und CSU erarbeitete Idee der
Mehrgenerationenhäuser tatkräftig unterstützt.“

Liebing: „Die Fortführung der Bundesförderung in diesem Jahr ist
ein Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen, dass der Bund
bereit ist, die von CDU und CSU initiierten Mehrgenerationenhäuser
unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft zu fördern. Dies ist ein
wichtiges Signal an die Kommunen und die Betreiber der
Mehrgenerationenhäuser. Das Bundesfamilienministerium ist jetzt
jedoch gefordert, ein tragfähiges Konzept so rechtzeitig vorzulegen,
dass das Signal und die guten Aussichten tatsächlich in einer
Planungssicherheit münden.

Wichtig ist dabei, dass auch die Länder ihrer Verantwortung
gerecht werden. Wenn schon keine finanzielle Unterstützung aus den
Landeshaushalten zu erwarten ist, sollten die Länder zumindest die
Kommunen organisatorisch unterstützen, die die Mehrgenerationenarbeit
ohne Bundesförderung stärken und durch Umstrukturierung im Bereich
sozialer Aufgaben eine zentrale Anlaufstelle schaffen. Außerdem
sollten Ausgaben für die Mehrgenerationenarbeit auch dann ermöglicht
und zugelassen werden, wenn der Kommunalhaushalt nicht ausgeglichen
ist und von einem Haushaltssicherungskonzept begleitet wird. An der
finanziellen Lage einer Kommune darf die Mehrgenerationenarbeit nicht
scheitern.“

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