Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales,
Ursula von der Leyen, hat angekündigt, dass sie eine soziale
Absicherung von Selbstständigen in der gesetzlichen
Rentenversicherung vorantreiben will. Hierzu erklärt der Vorsitzende
der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Auch Selbstständige brauchen einen wirksamen Schutz vor
Altersarmut. Hier gibt es eine große Absicherungslücke, insbesondere
bei den rund 2,5 Millionen Solo-Selbstständigen. Erforderlich ist für
diesen Personenkreis eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung, die solange greift, bis Ansprüche auf eine
grundsichernde Altersrente bestehen. Der Versicherte sollte frei
wählen können, wie er dann die darüber hinausgehende Absicherung
gestaltet. Nicht erforderlich ist eine Versicherungspflicht für
solche Selbstständigen, insbesondere Freiberufler, die in
berufsständischen Versorgungswerken integriert sind.
Mit einer verbindlichen Regelung würde dieser Kreis der
Selbstständigen in vergleichbarer Weise wie Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer verpflichtet, Vorsorge gegen Armut im Alter zu treffen.
Auch selbstständige Handwerker unterliegen bereits heute einer
Versicherungspflicht, die greift, bis eine ausreichende
Alterssicherung besteht. Altersarmut ist nicht nur ein persönliches
Schicksal. Sie hat auch Auswirkungen auf künftige Generationen. Diese
werden für die Leistungen zur Grundsicherung im Alter für Personen
ohne ausreichende Vorsorge aufkommen müssen.“
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