Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales,
Ursula von der Leyen, plant eine verpflichtende Alterssicherung für
Selbstständige. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Selbstständige brauchen genauso wie abhängig Beschäftigte einen
wirksamen Schutz vor Altersarmut. Eine auskömmliche Absicherung nutzt
nicht nur denen, die Vorsorge für das Alter treffen. Sie verhindert
auch, dass nachkommende Generationen in unverhältnismäßiger Weise für
Personen aufkommen müssen, die nicht ausreichend für ihren Ruhestand
vorgesorgt haben.
Es ist auch nicht einzusehen, dass Arbeitnehmer und Selbstständige
bei der Verpflichtung zur grundlegenden Eigenvorsorge für das Alter
unterschiedlich behandelt werden. Arbeitnehmer, denen die
Rentenversicherungsbeiträge von ihrem mitunter recht bescheidenen
Einkommen einbehalten werden, müssen als Steuerzahler im Ergebnis mit
für diejenigen einstehen, die keine Anstrengungen zur Altersvorsorge
unternommen haben, weil ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit dazu
gelassen hat.
Die Versicherungspflicht für Selbstständige muss mindestens so
lange greifen, bis Ansprüche auf eine grundsichernde Altersrente
gewährleistet sind. Auch selbstständige Handwerker unterliegen
bereits heute einer solchen Versicherungspflicht. Der Versicherte
sollte frei wählen können, wie er dann die darüber hinausgehende
Absicherung gestaltet.
Von der Versicherungspflicht ausgenommen werden können solche
Selbstständigen, insbesondere Freiberufler, die in berufsständischen
Versorgungswerken integriert sind. Die Versorgungswerke garantieren
eine wirksame Absicherung.“
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