Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das der
Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, wird auch eine
allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit eingeführt.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„In der Zeitarbeitsbranche wird jetzt eine allgemein verbindliche
Lohnuntergrenze – also ein Mindestlohn – festgelegt. Dafür hat die
christlich-liberale Koalition mit der Novellierung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes die rechtliche Grundlage geschaffen.
In der Sozialen Marktwirtschaft wird der Lohn üblicherweise zwischen
Arbeitgebern und Gewerkschaften frei ausgehandelt und in
Tarifverträgen festgeschrieben. Wenn aber die Tarifpartner alleine
Dumpinglöhne nicht verhindern können, muss der Staat helfen. Dazu
können in Deutschland branchenbezogene Mindestlöhne festgelegt
werden.
Den Anfang machten 1997 Helmut Kohl und Nobert Blüm mit dem
Mindestlohn für das Bauhauptgewerbe. Von den derzeit acht
Mindestlöhnen (Abfallwirtschaft, Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk,
Elektrohandwerk, Gebäudereiniger, Maler- und Lackierer, Pflege,
Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft) wurden fünf unter
der Führung von CDU/CSU und FDP festgelegt, nur einer unter Rot-Grün
(Maler- und Lackiererhandwerk).
Mit dem Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe, den der
Tarifausschuss gebilligt hat, und der neuen Lohnuntergrenze für die
Zeitarbeit werden jetzt zwei weitere Mindestlöhne unter
christlich-liberaler Ägide eingeführt. Nicht das Gerede von SPD,
Linken und Grünen über Mindestlöhne zählt, sondern unser konkretes
Handeln. Und die Bilanz des Handelns ist eindeutig: neun Mindestlöhne
unter unionsgeführten Regierungen, nur einer unter Rot-Grün.“
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