Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder
plant eine Familienpflegezeit. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß:
„Die Familienpflegezeit ist eine gute Möglichkeit, Familie und
Beruf zu vereinbaren. Mit dem geplanten Modell haben Arbeitnehmer
mehr Zeit für die Pflege ihrer Angehörigen, ohne massive
Gehaltseinbußen hinnehmen zu müssen. Auch die doppelte Belastung von
Pflege und Beruf wird abgemildert. Davon profitieren Arbeitnehmer wie
Arbeitgeber.
Angesichts des drohenden Fachkräftemangels ist es für Unternehmen
wichtig, ihre Mitarbeiter zu halten. Mit der Familienpflegezeit
können Facharbeiter weiter im Betrieb eingesetzt und in Neuerungen
eingebunden werden. Der Fall, dass ein Beschäftigter nur eine
verkürzte Zeit oder überhaupt nicht mehr in den Betrieb zurückkehrte,
würde über eine Versicherung gelöst werden.
Mit dem geplanten Rechtsanspruch auf Pflegezeit sind Arbeitnehmer
nicht mehr allein davon abhängig, ob ihr Unternehmen die
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf mit einem eigenen Modell
ermöglicht oder nicht. Denn die bisherige Rechtslage gewährt
lediglich einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung bis zu sechs
Monaten.
Die Familienpflegezeit ist zwar nicht für jeden pflegenden
Angehörigen geeignet, aber für viele Betroffene eine wichtige Hilfe.
Ergänzend ist vorstellbar, das Teilzeit- und Befristungsgesetz so
auszugestalten, dass auch Teilzeitbeschäftigten Angehörigenpflege
erleichtert wird.
Mit der Familienpflegezeit könnten Arbeitgeber bis zu zwei Jahre
ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren und gleichzeitig 75
Prozent des Lohns beziehen. Um den Ausgleich zu erzielen, würde
anschließend für den selben Zeitraum Vollzeit für 75 Prozent des
Gehalts gearbeitet. Oder vor Beginn der Pflegezeit angesammelte
Überstunden würden verrechnet werden.“
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