Das Bundeskabinett hat am Dienstag Verordnungen für
Branchenmindestlöhne in der Zeitarbeit, dem Dachdecker- und 
Gebäudereiniger-Handwerk beschlossen. Während es sich beim 
Dachdeckerhandwerk und den Gebäudereinigern um Folgeregelungen 
handelt, wird für die Zeitarbeit erstmals ein Branchenmindestlohn 
eingeführt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe, 
Peter Weiß:
   „Die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne verhindern 
Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Unternehmen, die ihren 
Beschäftigten existenzsichernde Löhne bezahlen. Mit dem Erlass der 
Verordnungen beweist die Bundesregierung einmal mehr, dass sie es mit
ihrem Einsatz für faire Löhne ernst meint.
   Ein Zuzug osteuropäischer Zeitarbeiter zu Dumpinglohn-Bedingungen 
ist jetzt nicht mehr möglich. Die Mindestlohnregelungen für das 
Gebäudereiniger- und Dachdeckerhandwerk haben sich bewährt, wie auch 
die wissenschaftliche Evaluierung eindeutig ergeben hat. Es ist nur 
konsequent, dass diese jetzt verlängert werden.
   Die Verordnungen gehen jeweils auf einstimmige Empfehlungen der 
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im paritätisch besetzten 
Tarifausschuss zurück. In den genannten Branchen arbeiten insgesamt 
ungefähr 1,3 Millionen Beschäftigte.“
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