Das Bundeskabinett hat am Dienstag Verordnungen für
Branchenmindestlöhne in der Zeitarbeit, dem Dachdecker- und
Gebäudereiniger-Handwerk beschlossen. Während es sich beim
Dachdeckerhandwerk und den Gebäudereinigern um Folgeregelungen
handelt, wird für die Zeitarbeit erstmals ein Branchenmindestlohn
eingeführt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe,
Peter Weiß:
„Die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne verhindern
Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Unternehmen, die ihren
Beschäftigten existenzsichernde Löhne bezahlen. Mit dem Erlass der
Verordnungen beweist die Bundesregierung einmal mehr, dass sie es mit
ihrem Einsatz für faire Löhne ernst meint.
Ein Zuzug osteuropäischer Zeitarbeiter zu Dumpinglohn-Bedingungen
ist jetzt nicht mehr möglich. Die Mindestlohnregelungen für das
Gebäudereiniger- und Dachdeckerhandwerk haben sich bewährt, wie auch
die wissenschaftliche Evaluierung eindeutig ergeben hat. Es ist nur
konsequent, dass diese jetzt verlängert werden.
Die Verordnungen gehen jeweils auf einstimmige Empfehlungen der
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im paritätisch besetzten
Tarifausschuss zurück. In den genannten Branchen arbeiten insgesamt
ungefähr 1,3 Millionen Beschäftigte.“
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