Weiß: Fortführung der Branchen-Mindestlöhne konsequent

Das Bundeskabinett hat heute Verordnungen über die
Anhebung von Mindestlöhnen in drei Branchen beschlossen. Hierzu
erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Mit der Verlängerung von allgemeinen tarifvertraglichen
Mindestlöhnen in drei Branchen beweist die Bundesregierung einmal
mehr Handlungsfähigkeit im Kampf gegen ausbeuterische Löhne und
ruinöse Lohnkonkurrenz.

Die bisherigen Mindestlohn-Regelungen im Baugewerbe, in der
Abfallwirtschaft und für Bergbauspezialarbeiten haben sich bewährt.
Sie haben ein ordentliches Lohnniveau für die Beschäftigten
garantiert, ohne dass Arbeitsplätze gefährdet worden wären. Es ist
konsequent, dass diese Regelungen jetzt verlängert werden.

Zugleich werden die Löhne jetzt so angehoben, wie es von den
Tarifvertragsparteien der jeweiligen Branchen vereinbart worden ist.
Die Mindestlöhne liegen zwischen 11,53 Euro für einfache Tätigkeiten
im Steinkohlebergbau und 8,33 Euro in der Abfallwirtschaft. Fast alle
Branchen-Mindestlöhne sind unter unionsgeführten Bundesregierungen
eingeführt worden. Unser Ziel ist es, dass diese Konzeption weiter
entwickelt wird und möglichst alle Beschäftigten vor unfairen Löhnen
geschützt werden. In der Tradition Ludwig Erhards steht die
Unionsfraktion für die gerechte Teilhabe aller Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer an dem, was unter ihrer Beteiligung in den Betrieben
erwirtschaftet worden ist.

Auch die jeweiligen Tarifvertragsparteien haben
Verantwortungsbewusstsein gezeigt und mit ihren Vereinbarungen die
erforderliche Voraussetzung für den Fortbestand
allgemeinverbindlicher Mindestlöhne geschaffen.“

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