Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über
einen tariflichen Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche
beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Auch für das pädagogische Personal in der Aus- und Weiterbildung
ist ein allgemeiner Mindestlohn auf tarifvertraglicher Basis jetzt in
greifbare Nähe gerückt. Die Zustimmung zur betreffenden Verordnung
ist ein weiteres wichtiges Zeichen im Kampf gegen unfaire und
wettbewerbsverzerrende Entlohnung. Die Bundesregierung setzt damit
ihren erfolgreichen Weg branchenbezogener Mindestlohnregelungen fort,
die schon für Pflegekräfte, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Leiharbeit
und acht weitere Branchen gelten.
Nach dem heute erfolgten Kabinettsbeschluss sollte das Verfahren
zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung zügig abgeschlossen werden
können. In der Erwachsenenbildung Beschäftigte können dann einen
Mindestlohn von 12,60 Euro (Tarifgebiet West einschließlich Berlin)
bzw. 11,25 Euro (Tarifgebiet Ost) beanspruchen.“
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