Weiß: Gute Arbeit, Gute Rente – zentrale Anliegen der Union werden umgesetzt

CDU, CSU und SPD haben am heutigen Mittwoch den
Koalitionsvertrag unterzeichnet. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter
Weiß:

„Der Koalitionsvertrag ist erwartungsgemäß von Kompromissen
gekennzeichnet. Trotzdem ist die Handschrift der Union ganz deutlich
sichtbar, und auch unsere wichtigsten arbeitnehmerpolitischen
Anliegen finden sich erkennbar wieder.

Wir stärken die Tarifautonomie durch eine Öffnung des
Entsendegesetzes für weitere Branchen und erleichtern die
Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen.

Durch sachgerechte zielgerichtete Regelungen stärken wir das
Regelarbeitsverhältnis. Insbesondere mit einer stärkeren Einbindung
der Betriebsräte und besseren Kontrollmöglichkeiten werden wir den
Missbrauch von Werkverträgen erfolgreich zurückdrängen. Hier hat es
Fehlentwicklungen gegeben, für die eine breite Öffentlichkeit kein
Verständnis hat. Zugleich ist aber auch sichergestellt, dass dem
bewährten zweckgemäßen Einsatz von Werkverträgen keine Hürden
auferlegt werden.

In der Zeitarbeit gilt künftig eine Höchstdauer für den Einsatz an
einem Arbeitsplatz von 18 Monaten, nach neun Monaten besteht Anspruch
auf gleiche Bezahlung wie Stammbeschäftigte. Damit verhindern wir,
dass Leiharbeit zum Dauerzustand werden kann oder zur Lohndrückerei
missbraucht wird. Die Zeitarbeit als Instrument der Flexibilität zur
Abdeckung von Auftragsspitzen oder plötzlichen Personalengpässen ist
hierdurch nicht berührt.

Uns ist immer wichtig gewesen, dass neben der „Mütterrente“ ein
wirksamer Schutz vor künftiger Altersarmut vereinbart wird. Die
Koalitionäre haben unseren Vorschlag für eine Lebensleistungsrente
weitestgehend übernommen. Die Ansprüche langjährig Versicherter mit
sehr geringen Einkommen werden so aufgestockt, dass ihnen ein Leben
im Alter ohne staatliche Unterstützung möglich ist. Auch mit den
vereinbarten Verbesserungen beim Erwerbsminderungsschutz und
Rehabilitationsleistungen folgt die Koalitionsvereinbarung unseren
Forderungen.

Den Vormarsch psychischer Erkrankungen haben wir in der
vergangenen Wahlperiode zum Anlass für eine Initiative zur Förderung
der betrieblichen Gesundheit genommen. Wir freuen uns über das
eindeutige Bekenntnis im Koalitionsvertrag zu dieser Zielsetzung.

Der Einstieg in den Mindestlohn erfolgt zwar grundsätzlich durch
eine politische Vorgabe. Es besteht aber in einem Übergangszeitraum
Spielraum für vorrangige tarifvertragliche Regelungen, die
branchenbezogenen bzw. regionalen Besonderheiten Rechnung tragen. Die
Politik greift also nicht in bestehende allgemeinverbindliche
Tarifverträge ein.“

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