Die Wahl der Selbstverwaltungsorgane der deutschen
Sozialversicherungen findet vom 11. April bis zum 1. Juni 2011 statt.
Derzeit werden die Unterlagen zur Briefwahl an Wahlberechtigte
versendet. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei den
gesetzlichen Krankenversicherungen BARMER GEK, TK, DAK, KKH-Allianz,
hkk-Erste Gesundheit, BKK Ernst & Young und HypoVereinsbank BKK
erhalten in diesen Tagen die Wahlunterlagen und können ihre Vertreter
in der Selbstverwaltung wählen. Hinzu können noch
Sozialversicherungsträger kommen, die zum 1. Januar 2011 fusioniert
haben und daher zu einem späteren Zeitpunkt wählen.
Wir appellieren an die Versicherten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch
zu machen. Denn schließlich hat die Selbstverwaltung viel Macht. So
setzt sie den Haushaltsplan und Unfallverhütungsvorschriften fest,
entscheidet über Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und vieles
mehr. Personen in Gremien, die Macht haben, sollten auch in
demokratischen Wahlen zu ihrem Amt kommen.
Die Mitglieder der Selbstverwaltung sollten für ihre Arbeit mit
einem klaren Mandat der Versicherten ausgestattet sein. Daher muss
das Ziel sein, die Wahlbeteiligung deutlich zu steigern.“
Hintergrund:
Bei den Sozialwahlen wählen Versicherte und Arbeitgeber jeweils
ihre Vertreter in das Gremium der Selbstverwaltung in Renten-,
Kranken-, und Unfallversicherung. Wahlberechtigt sind
Sozialversicherte, die Beiträge zahlen, über 16 Jahre alt sind und in
der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Liechtenstein oder
Norwegen wohnen. Bei der letzten Wahl 2005 lag die Wahlbeteiligung
bei etwa 30 Prozent. In den letzten Jahrzehnten hat sich die „Wahl
ohne Wahlhandlung“ etabliert. Das heißt, dass nur so viele Kandidaten
kandidieren, wie Mandate zu vergeben sind.
Weitere Informationen zu den Sozialversicherungswahlen sind
abrufbar unter www.sozialversicherungswahlen.de.
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