Weiß: Lohndrückerei beenden ist gute ordnungspolitische Tradition

Eine Arbeitsgruppe der Unionsfraktion hat heute ein
Konzept zur Umsetzung einer allgemeinen Lohnuntergrenze auf
tarifpartnerschaftlicher Basis vereinbart. Hierzu erklärt der
Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Peter Weiß:

„Wir wollen faire Löhne in Deutschland. Gute Arbeit muss
ordentlich bezahlt werden. Wir wollen diesem Grundsatz auch in
Zukunft zur Durchsetzung verhelfen und Fehlentwicklungen in einigen
Bereichen wirksam entgegenwirken. Dafür strebt die Unionsfraktion
eine allgemeine Lohnuntergrenze auf tarifpartnerschaftlicher Basis
an.

Unser Konzept verbindet gesellschaftspolitische Verantwortung und
wirtschaftspolitische Vernunft. Wir setzen der Lohndrückerei ein
Ende, die ein Ausdruck von Missachtung der Arbeit ist. Die große
Mehrheit der seriösen Arbeitgeber, gerade auch im Mittelstand, wird
vor ruinöser, wettbewerbsverzerrender Lohnkonkurrenz geschützt.
Zugleich stärken wir die Tarifpartner und gewährleisten durch die
tarifpartnerschaftliche Lösung, dass die Produktivität, die hinter
der Arbeitsleistung steht, nicht ausgeblendet wird. Unser Konzept ist
das einzige, das nicht auf staatlicher Lohnfestsetzung, sondern auf
der bewährten Tarifautonomie aufbaut. Wir praktizieren damit –Soziale
Marktwirtschaft pur–, ganz in der Tradition Ludwig Erhards. Diese hat
Deutschland und auch die Union als politische Kraft stark gemacht.

Unsere Strategie der branchenbezogenen Mindestlöhne ist der
richtige Weg. Mit ihr haben unionsgeführte Bundesregierungen in
Branchen mit rund vier Millionen Beschäftigten allgemeinverbindliche
Mindestlöhne auf Basis der jeweiligen Tarifverträge eingeführt –
darunter für Pflegehilfskräfte, Gebäudereiniger, in der Baubranche,
der Zeitarbeit sowie im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Wir haben damit
bereits ein wichtiges Stück Ordnung auf den Arbeitsmärkten
geschaffen. Die wissenschaftliche Begleitung durch unabhängige
Forschungsinstitute hat bewiesen, dass es zu den oft prognostizierten
Arbeitsplatzverlusten bei tariflichen Mindestlöhnen nicht kommt.

Diesen erprobten Weg wollen wir weitergehen und mit der
allgemeinen Lohnuntergrenze auf die Bereiche ausdehnen, in denen
tarifvertragliche Branchenlösungen nicht zustande kommen können.“

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