Am 21. März 2014 ist der Equal Pay Day, an dem an
die bestehenden Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau erinnert
wird. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe Peter
Weiß:
„Die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns hilft auch bei der
Überwindung der Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern. In
Deutschland arbeiten Frauen noch immer überproportional häufig im
Niedriglohnbereich. Viele von ihnen verdienen dabei weniger als 8,50
Euro brutto pro Stunde. Wichtig ist, dass wir jetzt zu konsequenten
Mindestlohnregelungen mit wenigen und gut begründeten Ausnahmen
kommen. Ausnahmen vom Mindestlohn z. B. für Minijobber, wie sie
teilweise gefordert wurden, wären auch ein Schritt zurück bei der
Überwindung von ungerechtfertigten Lohnunterschieden gewesen. Zwei
Drittel der geringfügig Beschäftigten sind Frauen.
Der Wert und die Wertschätzung der Arbeit drücken sich in
gesellschaftlicher Anerkennung, guten Arbeitsbedingungen und vor
allem auch in der Bezahlung aus. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht
in der Tradition guter Löhne für gute Arbeit. Mit der Vereinbarung
zwischen SPD und Union zur Einführung eines einheitlichen Mindestlohn
sowie einem Bündel weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der
Erwerbsbedingungen von Frauen wie z. B. der Ausbau der
Kinderbetreuung werden wir diesen Anspruch auch in dieser Wahlperiode
unterstreichen.“
Hintergrund:
Der durchschnittliche Verdienstunterschied zwischen Frauen und
Männern in Deutschland liegt nach Angaben des statistischen
Bundesamtes bei rund 22 Prozent. Die Ursachen dafür sind
vielschichtig. Frauen arbeiten oft in schlecht entlohnten Berufen.
Vielfach für unter 8,50 Euro in der Stunde, typische Frauenberufe
werden in Tarifverträgen schlechter bewertet, familienbedingte
Erwerbsunterbrechungen für Kindererziehung und Pflege wirken sich
nachteilig auf Lohnhöhe und Karrierechancen aus. Auch ist der Anteil
von Frauen in Führungspositionen gering.
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