Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung zur
Regelung eines Branchen-Mindestlohns für das Wach- und
Sicherheitsgewerbe beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Der Branchen-Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe ist ein
weiterer wichtiger Schritt in unserer Strategie, die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gegen Lohndumping
und ihre Unternehmen gegen Wettbewerbsverzerrungen zu schützen. Der
neue Mindestlohn soll zum 1. Juni 2011 in Kraft treten und in der
Branche mit ihren rund 175.000 Beschäftigten eine Lohnspirale nach
unten verhindern.
Eingeführt hat den Branchen-Mindestlohn der damalige
Bundesarbeitsminister Norbert Blüm für die Baubranche. Dort gilt er
seit 14 Jahren und erfüllt seinen Zweck.
Mit der Union ist dieses Instrument weiter auf dem Vormarsch. Mit
der Umsetzung der Mindestlöhne im Wach- und Sicherheitsgewerbe und in
Kürze auch in der Zeitarbeitsbranche profitieren rund 3,8 Millionen
Beschäftigte in zehn Branchen von bundesweiten tariflichen
Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. In sieben Jahren Rot-Grün (1998 –
2005) wurde für gerade ein Zehntel von ihnen erstmals ein solcher
Mindestlohn eingeführt.“
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