Der Bundestag wollte am Donnerstag den Entwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Betriebsräte-Richtlinie
beschließen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe
der Unionsfraktion, Peter Weiß:
„Mit dem Gesetz wird die Arbeit der Betriebsräte in europaweit
tätigen Unternehmen deutlich gestärkt. Den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern werden umfassende Rechte auf länderübergreifende
Unterrichtung und Anhörung eingeräumt.
Es ist sehr zu begrüßen, dass damit die auf starken Sozialpartnern
beruhenden Grundprinzipien des erfolgreichen deutschen
Mitbestimmungsmodells auch bei gemeinschaftsweit operierenden
Unternehmen zur Geltung kommen.
Im Gesetzgebungsverfahren hat die Bundesregierung zudem
klargestellt, dass das Zugangsrecht eines Europäischen Betriebsrats
oder seines berichterstattenden Ausschusses gegenüber den örtlichen
Arbeitnehmervertretungen gewährleistet ist.
Das Gesetz, mit dem auch eine neugefasste EU-Richtlinie umgesetzt
wird, trägt dem Umstand Rechnung, dass die Zahl europaweit tätiger
Unternehmen und die Bedeutung grenzüberschreitender
Unternehmensstrategien zunehmen.“
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