Mehr Verhandlungen über Branchenregelungen
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das „Tarifpaket“
mit dem allgemeinen Mindestlohn beschlossen. Hierzu erklärt der
Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Peter Weiß:
„Gute Arbeit und guter Lohn gehören für uns zusammen. Deshalb
stärkt der allgemeine Mindestlohn die Soziale Marktwirtschaft. Unser
Ziel sind aber – über die Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes
als unterer Auffanglinie für Branchen ohne spezifische Regelungen
hinaus – die generelle Stärkung der Tarifautonomie und gute,
passgenaue und in sozialpartnerschaftlicher Balance ausgehandelte
Tarifverträge für möglichst alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Das Tarifpaket hat bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens
mächtig Bewegung in die Tariflandschaft gebracht. In einer Reihe von
Branchen haben sich die Sozialpartner aufgemacht, Tarifverträge
abzuschließen. Es handelt sich sowohl um Branchen, die keine
Tarifverträge hatten, als auch um solche mit bestehenden
Tarifverträgen, die die Übergangsphase bis zum endgültigen
Wirksamwerden des allgemeinen Mindestlohnes Anfang 2017 gestalten
wollen. Die ersten Erfolge sind schon konkret sichtbar.
Wir erinnern uns an das immer wieder nachzulesende Beispiel der
Friseurin, die 3,50 Euro in der Stunde verdient hat. Für dieses
Handwerk ist bereits ein Tarifvertrag in Kraft, der in der nächsten
Stufe ab 1. August 2014 der Friseurin oder dem Friseur mindestens
acht Euro (bzw. 7,50 Euro im Tarifgebiet Ost) bringt. Auch die
Skandale in der Fleischindustrie sind uns noch gegenwärtig. Hier gilt
seit Monatsbeginn ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag mit einem
Mindest-Stundenlohn von 7,75 Euro.
Wir wollen alle unsere vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um
Initiativen von Branchen zum Abschluss von Tarifverträgen zu
unterstützen, ob das in der Landwirtschaft, in der Hotel- und
Gaststättenbranche, im Bäcker-Handwerk oder im
Schornsteinfeger-Handwerk (hier ist ein Mindestlohn von 12,78 Euro
vereinbart und die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages
beantragt) oder in anderen Bereichen ist.“
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