Weiß: Wichtige Botschaft von EU-Kommissar Barnier für die Betriebsrenten

In einem Gespräch mit Vertretern der
Arbeitnehmergruppe und Finanzpolitikern der Unionsfraktion hat sich
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier zur Umsetzung des „Weißbuches
Rente“ geäußert. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß:

„Es gibt auf europäischer Ebene keine Pläne, die strengen
Kapitaldeckungsvorschriften für Banken und Versicherungen in der
Solvency II-Richtlinie unverändert auf die Einrichtungen der
betrieblichen Altersvorsorge zu übertragen. Das hat EU-Kommissar
Michel Barnier im Gespräch mit Abgeordneten unserer Fraktion
ausdrücklich betont.

Wir danken dem zuständigen EU-Kommissar Michel Barnier für diese
unmissverständliche Feststellung. Ziel sei es im Sinne eines
europäischen Mehrwerts, so Barnier in dem Gespräch, den Anteil der
grenzübergreifenden Fonds deutlich zu erhöhen. Dieses Kriterium
erfüllten derzeit gerade einmal 80 bis 90 der bestehenden mehreren
tausend Fonds. Keinesfalls sollten jedoch funktionierende
betriebliche Alterssicherungsmodelle torpediert werden, so Barnier.

Befürchtungen, die für Banken und Versicherungen sinnvollen
Kapitaldeckungsvorschriften könnten auch für die betriebliche
Altersvorsorge vorgeschrieben werden, hatten ihren Ursprung in
Überlegungen im Kontext des Weißbuchs Rente. Eine Übernahme dieser
Vorschriften hätte nach der Überzeugung von Experten die betriebliche
Altersvorsorge überfordert und zu einer Erosion der zweiten Säule der
Alterssicherung geführt. Unter dem Gesichtspunkt, dass bereits
Unternehmen und Pensionssicherungsverein für die Einlagen haften,
wären solche Anforderungen an die Kapitalrücklagen überdies
vollkommen überflüssig gewesen.

Wir freuen uns, dass nunmehr allen Zweifeln der Boden entzogen ist
und der Blick wieder ganz auf den Ausbau der vor dem Hintergrund des
demografiebedingten langsamen Absinkens des Rentenniveaus in der
ersten Säule so wichtigen betrieblichen Altersvorsorge gerichtet
werden kann.“

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