Fast 40 Prozent aller deutschen Arbeitnehmer sind 
davon überzeugt, auf dem Arbeitsmarkt keine Chance zu haben, wenn sie
sich nicht regelmäßig weiterbilden. Das ergab die gemeinsame Studie 
vom GfK Verein und der Bertelsmann Stiftung „Bedeutung der Arbeit“. 
Aber die Auswahl an Seminaren, Lehrgängen oder Schulungen ist groß, 
die Entscheidung entsprechend schwer. „Am besten lassen sich 
Interessenten beraten, bevor sie sich für einen Bildungsträger und 
Kurs entscheiden“, empfiehlt Michael Schmidt, Leiter des TÜV 
Rheinland-Hochschul-Campus. Informationen zu einzelnen Anbietern und 
Fördermöglichkeiten finden Interessenten im Internet. Am 
allerwichtigsten ist aber, dass sich der Interessent im Vorfeld 
Gedanken macht, welches berufliche Ziel er mit der Weiterbildung 
erreichen will, um dann die passende Weiterbildung für sich zu 
finden. TÜV Rheinland bietet ein umfangreiches Programm an Seminaren 
und berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildungen in vielen Bereichen, u.
a. Gesundheit, IT und Technik, an.
Weiterbildung besonders bei Pflegekräften gefragt
   „Aufgrund der neuen Gesundheitsreform ist das Interesse an 
Weiterbildungen im Bereich Pflege besonders groß“, weiß Michael 
Schmidt. Pflegekräften werden immer komplexere Aufgaben auferlegt und
die schweren körperlichen Belastungen durch die Arbeit nehmen zu. 
Eine Fortbildung bietet Menschen in Pflegeberufen die Möglichkeit, 
ihre Kompetenzen und Berufskenntnisse auszubauen – zum Beispiel im 
Bereich Patientenberatung oder Personalführung. Weiterbildungen zum 
Pflegedienstleiter (TÜV) oder Pflegeberater (TÜV) beispielsweise 
bieten eine Alternative zur Pflege am Bett.
Den Chef ins Boot holen
   Unabhängig von Pflege oder anderen Berufen: Sobald sich ein 
Arbeitnehmer für ein Weiterbildungsangebot entschieden hat, sollte er
überlegen, seinen Vorgesetzten davon in Kenntnis zu setzen. So kann 
er sehr schnell abklären, ob der Chef die Weiterbildung 
beispielsweise finanziell fördert oder mit einem Bildungsurlaub 
unterstützt. Schließlich kommen ihm die weiterführenden Kenntnisse 
des Arbeitnehmers auch zugute.
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