München, 12.09.2011: In einem Klageverfahren vor dem Landgericht Zwickau konnten die CLLB Rechtsanwälte für Anleger des Falk Zinsfonds einen Schadensersatz von 50 % des erlittenen Schadens erreichen.
Der Anlageberater hatte den Anlegern empfohlen, erhebliche Anlagegelder (in einem Fall sogar nahezu die gesamten Ersparnisse des Anlegers) in Beteiligungen der Falk-Zinsfonds GbR zu investieren. Die Anleger warfen dem Anlageberater in dem Klageverfahren vor, dass er sie nicht über die erheblichen Verlustrisiken und nicht über die weiteren Haftungsrisiken aus einer Beteiligung bürgerlichen Rechts aufgeklärt hatte. Im Rahmen von Vergleichsver-handlungen vor dem Landgericht Zwickau verpflichtete sich der Anlageberater schließlich, 50 % des von den Anlegern erlittenen Schadens auszugleichen.
Dieses Verfahren vor dem Landgericht Zwickau stellt einen weiteren Erfolg für Anleger, die von CLLB Rechtsanwälte vertreten wurden, dar und zeigt wieder einmal, dass es sich für einen geschädigten Anleger lohnen kann, seine Rechte von einem auf Bank- und Kapital-marktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, um gegebenenfalls ebenfalls Schadensersatz zu fordern.
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