Weiterhin große Diskrepanz zwischen Anforderungen und Vergütung bei Aufsichtsräten

Aktualisierte und ergänzte Studie zur Vergütung deutscher Aufsichtsratsorgane

Während sowohl die fachlichen als auch die gesetzlichen Anforderungen an das Berufsbild „Aufsichtsrat“ weiterhin wachsen, setzt sich dieser Trend bei der Vergütung der Aufsichtsräte nur sehr langsam durch. Die Aufsichtsratsvergütung hinkt damit weiterhin der insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzkrise geforderten Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit hinterher, so das Fazit der aktuellen Studie „Vergütung deutscher Aufsichtsratsorgane 2010“, die jetzt von der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ aus dem Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt vorgestellt wird.

Für die zum dritten Mal erscheinende Studie wurden die Vergütungen in durchschnittlich 330 Unternehmen u.a. der vier wichtigsten deutschen Börsenindices, DAX, MDAX, TecDax und SDAX, für die Jahre 2005 bis 2009 ausgeleuchtet. Sie stellt damit eine der detailliertesten Analysen ihrer Art im Bereich der Aufsichtsratsvergütung dar und gibt ein umfassendes Bild des Status quo der Aufsichtsratsvergütung bei deutschen Aktiengesellschaften.

Aufwand und Verantwortung Rechnung tragen

Der Gesetzgeber stellt zunehmend strengere Anforderungen an die persönliche und fachliche Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern. Dementsprechend geht auch der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) davon aus, dass die Höhe der Aufsichtsratsbezüge der wachsenden Verantwortung und dem höheren zeitlichen Aufwand Rechnung tragen solle.

Von diesem Anspruch ist die Mehrzahl der untersuchten Unternehmen weit entfernt. So ist die durchschnittliche Pro-Kopf-Gesamtvergütung der Aufsichtsräte von 2005 bis 2009 zwar um etwa fünf Prozent jährlich gestiegen, jedoch bleibt bei rund der Hälfte der Unternehmen die monatliche Pro-Kopf-Vergütung unterhalb einer Grenze von 2.500 Euro.

Die Autoren der Studie, Yves Metzner, Dr. Marc Steffen Rapp und Dr. Michael Wolff, konnten belegen, dass die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Vergütung von Aufsichtsräten auch 2009 nur zögerlich in der Praxis Anwendung fanden. Dies gelte einerseits sowohl im Hinblick auf die Transparenz der Berichterstattung, andererseits auch für die Strukturierung der Aufsichtsratsvergütung. Langfristige Anreizkomponenten könnten sich weiterhin nur mühsam durchsetzen und würden lediglich in neun Prozent der beobachteten Unternehmen genutzt.

Über die Studie

Die Untersuchung ist Teil gemeinsamer Forschungsaktivitäten des Instituts für Unternehmensführung (IBU) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und des Centers for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) der Technischen Universität München zum Themenkomplex Corporate Governance. Im Rahmen dieser Forschungsaktivitäten befassen sich die Autoren Dr. Marc Steffen Rapp (CEFS) und Dr. Michael Wolff (IBU) seit Jahren intensiv mit dem Thema Aufsichtsratsvergütung.

Schwerpunkt Im Fokus der Analyse stehen die beiden grundsätzlichen Gestaltungsdimensionen der Aufsichtsratsvergütung: Struktur und Höhe der gewährten Bezüge. Durch die erhöhten Offenlegungspflichten und die umfassende Auswertung der Geschäftsberichte konnten erfolgsunabhängige und erfolgsorientierte Vergütungskomponenten ausführlich erfasst und analysiert werden. Berücksichtigung finden u.a. Sitzungsgelder, sonstige Zahlungen (insb. geldwerte Leistungen) sowie kurz- und langfristig erfolgsorientierte Vergütungen. Zusätzliche Datenpunkte wurden in die ansonsten im Design unveränderte Studie integriert: So wird z.B. dargestellt, inwieweit die erfolgsorientierte Vergütung auf ein Maximum (Cap) begrenzt ist und somit ein weiteres Instrument eingesetzt wird, um der vom Deutschen Corporate Governance Kodex geforderten Angemessenheit der Aufsichtsratsvergütung nachzukommen. Erstmalig wird auch aufgezeigt, wie viele Unternehmen ihre Vergütungsstrukturen im Jahr 2009 angepasst haben und welche Strukturelemente primär betroffen waren.

Umfang und Bezugsmöglichkeit

Die Studie stellt mit durchschnittlich 330 analysierten Unternehmen für die Jahre 2005 bis 2009 eine der bisher umfangreichsten Studien zum Thema Aufsichtsratsvergütung in Deutschland dar. Dabei werden grundsätzlich die im Prime Standard der Deutschen Börse AG gelisteten deutschen Unternehmen analysiert, sodass die größten börsennotierten Unternehmen erfasst werden; u.a. werden dadurch die Unternehmen des DAX, MDAX, SDAX und TecDax, d.h. der vier wichtigsten Börsenindices in Deutschland, umfassend berücksichtigt.

Ein Inhaltsverzeichnis zum Download finden Sie im Internet unter www.fachverlag-shop.de. Dort kann die vollständige Studie bezogen werden.

Kontakt:
Dr. Annette Jünger-Fuhr
Tel.: 0211.887 1448
Fax: 0211.887 97 1448
E-Mail: a.fuhr@fachverlag.de
www.aufsichtsrat.de

Der Aufsichtsrat

Die Fachzeitschrift „Der Aufsichtsrat“ aus dem Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt liefert monatlich betriebswirtschaftliche und juristische Fachinformationen journalistisch aufbereitet und kompakt auf 16 Druckseiten. Kernelement der Zeitschrift sind die Fachbeiträge, in denen aktuelle Probleme und wiederkehrende Aufgaben der Mandatsträger in Überwachungsgremien beleuchtet werden. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.aufsichtsrat.de.