Welchen Schutz bietet die Haftpflichtversicherung?

Morgens auf dem Weg zur Arbeit ist Herr Krause mit dem Fahrrad auf einen Radweg unterwegs, der mit einem Mittelstreifen von Fußgängerweg getrennt ist. Er nähert sich einer Fußgängerin. Unvermittelt macht die ältere Dame vor ihm einen Schritt auf seine Fahrbahn und es kommt zum Zusammenstoß. Nun hat er Post bekommen vom Rechtsanwalt der Unfallbeteiligten: Der Anwalt möchte Schmerzensgeld. Im Kreis seiner Bekannten klagt Herr Krause, dass er keine Rechtsschutzversicherung. Kein Grund zur Sorge, denn in diesem Fall ist die Haftpflichtversicherng von wesentlich größerer Bedeutung.

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Mit dieser Information leitet Herr Krause das Schreiben der Gegenseite zunächst an seine Haftpflichtversicherung weiter, um den Schadensersatzanspruch prüfen zu lassen. Dabei schildert er den Vorgang auch aus seiner Sicht. Wenn nun die Haftpflichtversicherung den Schadensersatzanspruch anzweifelt, wird der Vorgang tiefer betrachtet. Notfalls wird die Haftpflichtversicherung den Fall vor Gericht bringen und, wenn die Schadensersatzansprüche unbegründet sind, auch notfalls auf eigene Kosten abwehren. Somit ist im Schadensfall die Haftpflichtversicherung noch wichtiger als eine Rechtsschutzversicherung.

Im Schadensfall ist die Haftpflichtversicherung für jeden Haushalt unverzichtbar. Denn nach dem Haftungsrecht muss jeder ein Schaden, dem er Dritten zufügt, auch bezahlen, sei es ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Auch Kleinigkeiten können sich zu einer finanziellen Katastrophe für den Schädiger entwickeln. Wenn, wie im Beispiel mit Herrn Krause die verletzte Fußgängerin nun eine dauerhafte Invalidität durch den Sturz davon getragen hätte, müsste Herr Krause wahrscheinlich Schadensersatz in fünf- oder sechsstelliger Höhe zahlen.

Selbst Kinder können schon zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihr Handeln und daraus resultierende Folgen absehbar sein können. Erst vor Kurzem kam es in Bayern zu einem Großbrand, der durch einen 14-jährigen Schüler ausgelöst wurde. Er hatte in einer Scheune geraucht und die Kippe mehr oder weniger achtlos weggeworfen. Nun muss die Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden übernehmen.

Ein fünfjähriger Junge haftet nicht, wenn er die Fensterscheibe des Nachbarn beim Fußballspiel kaputtschießt. Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktfähig und können nicht zur Haftung herangezogen werden. Den Schaden bekommt der Nachbar nur ersetzt, wenn er eine eigene Haftpflichtversicherung mit dem Zusatz Forderungsausfall abgeschlossen hat oder die z. B. Eltern des Kindes Schäden durch nicht deliktfähige Kinder mit abgesichert haben.

Bildquelle: Fionn Große, www.pixelio.de

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