Es ist ein Tabubruch: Als erstes Land weltweit
erlaubt Belgien die aktive Sterbehilfe für Minderjährige – ohne
Altersgrenze. Auch die Bevölkerung steht dahinter. Voraussetzung bei
Minderjährigen ist eine unheilbare Krankheit. Ein Psychologe muss
bezeugen, dass der Minderjährige urteilsfähig und in der Lage ist,
die Entscheidung zum Sterben zu fassen. Damit sind psychisch kranke
Kinder und todkranke Babys ausgenommen. Dennoch ist das Gesetz
unausgegoren. Wer will schon objektiv beurteilen, ob ein Kind
wirklich reif genug ist, seinen Tod zu wünschen? Ungeklärt ist auch,
was passiert, wenn nicht beide Elternteile der Sterbehilfe zustimmen.
Kritiker und Patientenschützer warnen zu recht vor einem Dammbruch.
Die Zahlen belegen dies bei der aktiven Sterbehilfe für Erwachsene:
2002 wurde diese in Belgien legalisiert; seither stiegen die
Fallzahlen von 235 im Jahr 2003 auf 1432 im vergangenen Jahr. Der
schnelle Tod per Giftspritze ist der falsche Weg. Stattdessen muss
eine bessere Palliativmedizin das Ziel sein. Geld dafür auszugeben,
ist die moralische Pflicht einer Gesellschaft, die sich solidarisch
nennt. Eine langjährige Krankenschwester sagte gestern, sie habe noch
nie erlebt, dass ein Kind nicht mehr leben wollte. Um diesen
Lebenswillen gilt es zu kämpfen – dass er auch im todkranken Stadium
erhalten bleibt.
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