Dass die Staatsanwaltschaft nicht einmal vor
ausländischen Einrichtungen wie den deutschen Partei-Stiftungen
haltmacht, belegt den politischen Charakter dieser Aktion. Denn
juristisch fallen diese Stiftungen nicht unter das neue NGO-Gesetz.
Doch das ist den Verantwortlichen offenbar egal. Genauso wie der
Schaden für das internationale Ansehen Russlands, den solche Aktionen
anrichten. Die Europäische Union steht kurz davor, den Inhabern
russischer Beamtenpässe visafreien Verkehr zu garantieren. Vielleicht
sollten die Verantwortlichen in Brüssel diesen Schritt noch einmal
überdenken.
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