Weser-Kurier: Kommentar von Carolin Henkenberens zum Kopftuchurteil

Natürlich ist Neutralität in einigen Berufen, wie
dem des Journalisten, oberstes Gebot. Auch ein seriöses, gepflegtes
Auftreten kann erwartet werden. Doch wenn das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs der Empfehlung von Juliane Kokott folgt, dürfen private
Unternehmen freiheitliche Rechte aushebeln. Doch wieso müssen
Kassiererinnen, Bankangestellte oder Sekretärinnen „religiös neutral“
sein? Eine solche Auflage ist eine versteckte, kollektive
Diskriminierung.

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