Weser-Kurier: Kommentar von Joerg Helge Wagnerüber den Umgang mit Gefärdern

Niemand könne sagen, es seien keine Fehler gemacht
worden – das Eingeständnis von Bundesjustizminister Maas ist der
kleinste gemeinsame Nenner in der Terrorismus-Debatte. Doch schon bei
den Konsequenzen aus der Tatsache, dass ein polizeibekannter
Gefährder kurz vor Weihnachten in Berlin zwölf Menschen ermorden
konnte, bleiben die alten Fronten starr. Links von der SPD findet
man, die bestehenden Gesetze reichten aus, man müsse sie nur
konsequent anwenden. Das entspricht einer Schuldzuweisung an die
beteiligten Behörden. Die Große Koalition hingegen meint, nur
geänderte Vorschriften und Regeln versetzten die Behörden in die
Lage, Terrorismus künftig effektiv abzuwehren. Parallel dazu wird
gestritten, ob eine Zentralisierung die Sicherheitsbehörden
effektiver mache.

Da dies alles unsere Grund- und Freiheitsrechte berührt, ist der
Streit nicht nur legitim, sondern in einer Demokratie auch notwendig.
Freilich sollte man sich auch keine Denkverbote auferlegen, wenn es
um den Schutz von Leib und Leben der Bürger geht. Das aber scheint
bei manchen Bewahrern des gesetzlichen Status quo – ob nun Juristen,
Politiker oder Journalisten – der Fall zu sein. Ganz sicher ist es
nicht demokratiegefährdend, wenn man sich zunächst wenigstens auf
einen bundesweit einheitlichen Standard einigt, was eigentlich einen
Gefährder ausmacht.

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