Eine knappe Mehrheit auf einem CDU-Parteitag ist
noch lange keine knappe Mehrheit im Bundestag – schon gar nicht für
eine Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft. Natürlich wird
Kanzlerin Angela Merkel nicht neun Monate vor der Bundestagswahl die
Koalition mit der SPD an die Wand fahren, bloß weil die Delegierten
in Essen mal etwas Dampf abgelassen haben.
Denn die weitgehende Einschränkung der Optionspflicht steht nicht
bloß im Koalitionsvertrag – sie hat seit fast zwei Jahren
Gesetzeskraft. Wer also sollte mit der Union für eine Rolle rückwärts
stimmen? Im aktuellen Bundestag wohl niemand. Im nächsten wohl nur
die AfD. Aber mit der AfD will man ja keinesfalls koalieren. In der
Union hofft man doch viel eher, dass die rechte Konkurrenz möglichst
schwach abschneidet. Potenzielle Koalitionspartner von Rot über Gelb
bis Grün wiederum würde so ein Vorstoß zur Gesetzesänderung zutiefst
brüskieren.
Die Optionspflicht zwang hier geborene Kinder von
Nicht-EU-Ausländern, sich am 21. Geburtstag für eine
Staatsbürgerschaft zu entscheiden und den anderen Pass abzugeben.
Kinder von EU-Bürgern und Schweizern können ohnehin beide Pässe
behalten. Ausnahmen bei der Einbürgerung gibt es zudem für ältere
Personen, politisch Verfolgte und zahlreiche andere Ausnahmefälle.
Die jungen Wilden und alten Rechten in der Union wollen also ein
Rädchen aus dem komplexen Getriebe des Staatsangehörigkeitsrechts
entfernen, um so politisch durchzustarten. Das reicht aber nicht
einmal für ein Ampelduell, geschweige denn für ein
Langstreckenrennen.
Als Erster wird dies der kaum bekannte, aber neuerdings laute
Doppelpass-Gegner Daniel Günther beweisen, wenn er als
CDU-Spitzenkandidat Anfang Mai die Wahl in Schleswig-Holstein
verliert. Sollte dann noch eine Woche später der liberale Armin
Laschet im ungleich wichtigeren Nordrhein-Westfalen Erfolg haben, ist
das Thema ohnehin erledigt – nicht bloß für den Rest dieser
Legislaturperiode.
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