Sechs Jahre Haft für Safia S. – das Urteil gegen
die 16-Jährige ist hart. Schließlich ist sie minderjährig. Angesichts
dessen, dass es sich bei der Tat um den ersten von der Terrormiliz
Daesch in Auftrag gegebenen Gewaltakt Deutschlands handelt, ist es
aber angemessen. Ihr Vater hat wahrscheinlich Recht, wenn er sagt,
dass Safia eine mildere Strafe bekommen hätte, wenn sie ein
„Punker-Mädchen“ wäre. Ist sie aber nicht. Schwerer wiegen die
Ermittlungspannen. Ähnlich wie im Fall Anis Amri werfen diese die
Frage auf, ob die Sicherheitsbehörden für die Terrorabwehr gerüstet
sind. Einen Tag, bevor Safia S. den Polizisten niederstach, gab das
niedersächsische Landeskriminalamt Entwarnung: Von ihr gehe keine
Gefahr aus. Nur Wochen zuvor hatten Beamte Safias Handy durchsucht
und arabische Textnachrichten entdeckt. In diesen hatte sie eine
„Überraschung für die Ungläubigen“ angekündigt. Übersetzt wurden sie
nicht. Wäre dies geschehen, hätte die Einschätzung des LKA womöglich
anders ausgesehen und der Anschlag vielleicht verhindert werden
können. Nun kann man nur hoffen, dass Safia S. im Gefängnis auf
fähige Betreuer trifft. Damit sie den Ausstieg findet.
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