Weser-Kurier: Kommentar von Norbert Holst zu Hartz IV für Zuwanderer

Das Urteil aus Luxemburg ist nicht diskriminierend.
Jeder Zuwanderer aus der EU, der hierzulande länger als ein Jahr
arbeitet und seinen Job verliert, bekommt schließlich die gleichen
Sozialleistungen wie die Einheimischen. Klar sagen die Richter auch:
Der Staat hat das Recht, seine Sozialsysteme vor „unangemessener
Inanspruchnahme“ zu schützen. Er darf also Regeln erlassen, um
Armutszuwanderung zu verhindern. Das ist auch plausibel. So wird es
in Deutschland bei der gängigen Rechtspraxis bleiben. Neu nachdenken
müssten Politik und Verwaltung erst, wenn aus der europäischen
Währungsunion auch eine Sozialunion erwachsen würde. Doch davon
scheint Europa in diesen Tagen der Flüchtlingskrise verdammt weit weg
zu sein.

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