Der klagenden Bundesregierung wie der beklagten
EU-Kommission und sicher auch den Richtern darf man unterstellen,
dass sie nur das Wohl der Kinder im Sinn hatten und nicht etwa die
Interessen der Hersteller. Die sitzen ohnehin zumeist in Fernost und
werden den Streit als reichlich akademisch empfinden. Entscheidend
ist doch, dass regelmäßig und umfassend kontrolliert wird, was sie
nach Europa liefern. Und wie überall gilt auch beim Spielzeug: Was
extrem billig ist, kann nie richtig gut sein.
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