Der Arbeitsvertrag der muslimischen
Krankenschwester, die mit Kopftuch an ihrem Arbeitsplatz erscheinen
wollte, ist eindeutig. Unmissverständlich wird da verlangt, das
christliche Bekenntnis zu achten. Das offen sichtbare Eintreten für
eine andere Religion ist ganz und gar das Gegenteil davon. Und was
ist mit der Religionsfreiheit der Arbeitnehmerin? Gewiss, die hat
sie. Und in einem vergleichbaren Fall hat dieser Grundrechtsjoker
auch schon vor dem Bundesarbeitsgericht gezogen. Als dieses einer
Parfümverkäuferin Recht gab, mit Kopftuch zu arbeiten. Doch da ging
es um einen privaten Arbeitgeber. Hier hingegen haben wir es mit
einem kirchlichen Träger zu tun. Ein solcher Tendenzbetrieb darf den
Mitarbeitern mehr Loyalität abverlangen. Das darf übrigens auch eine
Schule, wenn sie einer Lehrerin verbietet, mit Kopftuch zu
unterrichten. Anders als eine Verkäuferin hat sie eine
Vorbildfunktion. Und führt auch ohne ausdrückliches Missionieren den
Schülern ihre Glaubensüberzeugung unübersehbar vor Augen. Die Frage
ist freilich, ob sich der Krankenhausträger mit seiner rigiden
Haltung einen Gefallen getan hat. Es ist nicht der erste Fall, in dem
ein Krankenhaus viel Sympathie verspielt. Erinnert sei an den
Chefarzt einer katholischen Klinik, der sich bis zum
Bundesarbeitsgericht um seine Stelle streiten musste, die er wegen
Scheidung und Wiederverheiratung verlieren sollte. Das soll
christlich sein? Dem Patienten, der sich in einem Krankenhaus
behandeln lässt, wird es kaum darauf ankommen, ob der Träger
katholisch, evangelisch, städtisch oder privat ist. Genauso
nebensächlich ist es für den Kranken, wie der behandelnde Arzt oder
die Krankenschwester über die letzten Dinge denken. Er will einfach
gesund werden. Und da kommt es nicht auf religiöse Fragen an, auch
wenn manch einer seine Hoffnung darauf setzt, dass sein Gebet vor der
Operation erhört wird. Aus Patientensicht dürfte auch ein Kopftuch
unschädlich sein. Und was nicht schadet, so sollte man meinen, kann
doch wohl toleriert werden. Zumal Toleranz ein guter Zug ist, wenn es
um das Zusammenleben von Menschen verschiedener Glaubensrichtungen
geht.
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