Westdeutsche Zeitung: NRW/Neues Abgeordnetengesetz = Von Frank Uferkamp

Sie macht es nicht ganz freiwillig, aber sie
bewegt sich: Die Mehrheit im nordrhein-westfälischen Landtag will nun
endlich eine weitgehende Transparenz bei den Bezügen und bei den
Nebentätigkeiten der Abgeordneten herstellen. Erst die hitzige
Debatte über die üppigen Honorare, die der SPD-Bundestagsabgeordnete
Peer Steinbrück mit Vorträgen in Küchenstudios und Stadtwerken
einsammelte, bevor er Kanzlerkandidat wurde, hat den Blick auf die
bislang doch mangelhaft zu nennende Regelung im Düsseldorfer Landtag
gelenkt.

SPD und Grüne – hier inhaltlich unterstützt von den Piraten –
wollen augenscheinlich den großen Schritt machen und Höhe und Art der
Bezüge vom ersten Cent an offenlegen. Dieses Ziel ist richtig, denn
der Bürger hat ein Recht darauf zu wissen, welche möglichen
Abhängigkeiten bei den frei gewählten Volksvertretern existieren. Es
kann nicht sein, dass sich hinter irgendwelchen bürokratischen
Angaben handfeste Geschäftsbeziehungen verbergen, die womöglich
Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit der Parlamentarier haben
können.

Zu Recht haben die Experten gestern in der Anhörung darauf
hingewiesen, dass Mandate vom Wähler nur auf Zeit ausgestellt werden.
Das bedeutet, dass die Politiker einen Fuß in der realen Berufswelt
haben müssen.

Ganz abgesehen davon, dass dies nur den Blick auf die Verhältnisse
in der Arbeitswelt schärfen kann, würde die Kandidatur für Menschen
aus der freien Wirtschaft sofort unattraktiv, weil ein zeitweises
Berufsverbot den Wechsel in die Politik hochriskant machte. Nur
Beamte gingen dieses Wagnis nicht ein, ihre Zahl in den Parlamenten
würde noch einmal zunehmen.

Eine weitgehende Transparenz steht dem nicht entgegen, im
Gegenteil: Sie ist die große Chance, den Ruf des Politikers
aufzuwerten und weit verbreitetes Misstrauen zu widerlegen. Das
Signal wäre stark: Schaut her, wir haben nichts zu verbergen.

Sicher kann im neuen Gesetz auch ein hinreichender Schutz der
Freiberufler verankert werden – was zum Beispiel für die Beziehung
zwischen Anwalt und Mandant gilt.

NRW war schon bei einer sauberen Diätenregelung bundesweit
Schrittmacher. Gelänge dies auch bei den Transparenzvorschriften,
wäre viel gewonnen.

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