Wenn ein Chirurg Wundtücher nach der Operation
im Bauch des Patienten zurücklässt, ein Orthopäde am Röntgenbild den
Bruch nicht sofort erkennt oder Patienten über Risiken der Behandlung
nicht umfassend aufgeklärt werden: Ärzten passieren Fehler und dies
wird auch so bleiben. Es geht hier nicht darum, Angst zu schüren,
wenn Patienten vor einer notwendigen Behandlung stehen. Es geht
darum, Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu schaffen. Dieses
Vertrauen wird auch dadurch gestärkt, wenn ein Arzt einen
gutachterlich festgestellten Fehler ohne Wenn und Aber zugibt. Pfusch
darf nicht vertuscht werden. Zudem sollte das Zustandekommen des
Behandlungsfehlers für andere Ärzte dokumentiert werden, um eben
diesen zu vermeiden. Patienten sind souveräner geworden. Und auch die
Diskussion um das neue Patientenrechtegesetz hat das Thema
Behandlungsfehler stärker in die Öffentlichkeit gerückt. Wichtig ist
es, nicht nur die Arbeit der Gutachterkommission für ärztliche
Haftpflichtfragen zu verbessern, sondern Strategien zur Vermeidung
von Fehlern in Kliniken und Praxen zu entwickeln.
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