Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Betriebsrenten

Die Verpflichtung für die Bezieher von
Betriebsrenten, bei der Auszahlung einen Teil als Beiträge an die
Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen, ist eine doppelte
Ungerechtigkeit. Zum einen wurden die Beiträge schon einmal in der
Ansparphase aus dem damaligen Einkommen geleistet. Zum anderen zahlen
Bezieher der normalen gesetzlichen Altersrente wie alle Arbeitnehmer
nur den halben Satz; die übrigen 50 Prozent, die früher der
Arbeitgeber übernahm, zahlt nun die Rentenversicherung. Nur bei der
Betriebsrente ist der volle Satz fällig. Zusätzlich muss die
Freigrenze von allen, die knapp darüber liegen und dennoch voll zur
Kasse gebeten werden, als weitere Ungerechtigkeit empfunden werden.
Und warum das Ganze? Für die Regierung Gerhard Schröders war es die
einfachste Möglichkeit, die Löcher bei den Krankenkassen zu füllen.
Das alte Prinzip: Der Zweck heiligt die Mittel. Es wird Zeit, dass
die Ungerechtigkeiten beseitigt werden. Der Reformvorschlag der
CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung macht dies nur zum Teil. Aber er wäre
ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell