Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Middelhoff

Hätte Thomas Middelhoff seine Verurteilung doch
akzeptiert. Seine Chance wäre groß gewesen, nach der Hälfte der
Strafe, also nach 18 Monaten, freizukommen. Besuche, Urlaube – alles
das wäre nach einiger Zeit möglich gewesen. Doch durch Einlegen der
Revision ist das Urteil nicht rechtskräftig – und Middelhoff bleibt
Untersuchungshäftling. Das stellt ihn schlechter als einen
Gefangenen, der seine Strafe absitzt. Selbst Weihnachten wird der
61-Jährige wohl hinter Gittern verbringen müssen, weil Urlaube und
Freigänge für U-Häftlinge nicht vorgesehen sind. Briefe, die
Middelhoff schreibt oder bekommt, müssen erst dem Gericht vorgelegt
werden. Und das entscheidet auch, ob er Besuch empfangen und wen er
sehen darf. Dieser Zustand kann Monate dauern. Erst einmal muss das
Landgericht Essen sein Urteil schriftlich fassen, dann wird es sich
der Bundesgerichtshof irgendwann ansehen. Der ehemalige »Big T« muss
sich wohl auf längere Zeit im Gefängnis einstellen.

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