Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger hat Recht: Der Kauf von in der Schweiz
gestohlenen Steuerdaten durch deutsche Behörden ist rechtsstaatlich
zweifelhaft und erfüllt den Tatbestand der Hehlerei. Sie verschweigt
allerdings, dass zugleich das Geschäftsmodell der Schweizer Banken
nichts anderes darstellt als Beihilfe zum Steuerbetrug – wenn nicht
sogar Anstiftung dazu. Folgerichtig wäre es also, die Ministerin
würde die Schweiz bedrängen, endlich ein Steuerabkommen zu
unterzeichnen, das diesen Namen verdient. Mit Klarnamen von
Kontoinhabern und ordentlichen Steuerbescheiden, wie man es von
sozial entwickelten Staaten kennt. Der liberalen Justizministerin sei
ein Blick ins Strafgesetzbuch empfohlen. Dort heißt es in Paragraph
32: »Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden.« Die Schweiz mag andere Vorstellungen haben, welche
Steuertricksereien als rechtswidrig anzusehen sind. Notwehr ist und
bleibt nach deutschem Recht aber legal.
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