Es ist ein mutiges Urteil, dass die Luxemburger 
Richter  gesprochen haben. Mitten in der aufgeheizten Debatte um den 
Umgang mit Flüchtlingen erinnert das höchste europäische Gericht 
daran, dass sich die EU-Staaten darauf verständigt haben, keinen 
Zuwanderer zu diskriminieren – auch die nicht, die kein Asyl 
zugesprochen bekamen, aber wegen Gefahr für Leib und Leben nicht 
abgeschoben werden dürfen. Selbst ihnen billigen die Juristen das 
Recht zu, an unserer wichtigsten Freiheit teilzuhaben: der Freiheit, 
sich zu bewegen und selbst zu entscheiden, wo man leben möchte. Dass 
der Hof den Behörden dennoch das Recht gibt, im Sinne der Integration
jede Ghetto-Bildung zu verhindern, die aller Integration 
entgegenstehen könnte, bedeutet viel.
   Denn damit wächst die Verantwortung des Staates und seiner 
Verwaltung für die große Aufgabe, die Zuwanderer hierzulande heimisch
zu machen. Das ist ein wertvolles Instrument, mit dem man allerdings 
auch behutsam umgehen muss. Denn wo Familien wieder zusammenleben 
wollen, darf die Regierung nicht mit Willkür dazwischen gehen. Und wo
sich Freunde oder Verwandte bei der Integration helfen könnten, ist 
Augenmaß bei behördlichen Entscheidungen gefordert. Das ist kein 
leichtes Urteil für ein Gastgeber-Land.
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Westfalen-Blatt
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Andreas Kolesch
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