Es ist ein mutiges Urteil, dass die Luxemburger
Richter gesprochen haben. Mitten in der aufgeheizten Debatte um den
Umgang mit Flüchtlingen erinnert das höchste europäische Gericht
daran, dass sich die EU-Staaten darauf verständigt haben, keinen
Zuwanderer zu diskriminieren – auch die nicht, die kein Asyl
zugesprochen bekamen, aber wegen Gefahr für Leib und Leben nicht
abgeschoben werden dürfen. Selbst ihnen billigen die Juristen das
Recht zu, an unserer wichtigsten Freiheit teilzuhaben: der Freiheit,
sich zu bewegen und selbst zu entscheiden, wo man leben möchte. Dass
der Hof den Behörden dennoch das Recht gibt, im Sinne der Integration
jede Ghetto-Bildung zu verhindern, die aller Integration
entgegenstehen könnte, bedeutet viel.
Denn damit wächst die Verantwortung des Staates und seiner
Verwaltung für die große Aufgabe, die Zuwanderer hierzulande heimisch
zu machen. Das ist ein wertvolles Instrument, mit dem man allerdings
auch behutsam umgehen muss. Denn wo Familien wieder zusammenleben
wollen, darf die Regierung nicht mit Willkür dazwischen gehen. Und wo
sich Freunde oder Verwandte bei der Integration helfen könnten, ist
Augenmaß bei behördlichen Entscheidungen gefordert. Das ist kein
leichtes Urteil für ein Gastgeber-Land.
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Westfalen-Blatt
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Andreas Kolesch
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