Viele Politiker und selbsternannte Experten
fordern eine lückenlose Aufklärung des Dioxinskandals und eine harte
Bestrafung der Täter. Dies alles sind im Hinblick auf die geltenden
gesetzlichen Bestimmungen nur Worthülsen. Wird den Verursachern des
Skandals lediglich ein Verstoß gegen das Lebens- und
Futtermittelgesetzbuches nachgewiesen, droht ihnen nur eine
Höchststrafe von einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe. Angesichts des
Millionenschadens und möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen
ist ein solches Strafmaß einfach nur lächerlich. Das haben sicherlich
auch die Täter gewusst. Ein solcher Strafrahmen, der auch bei
Beleidigung in Betracht kommt, schreckt Kriminelle nicht ab. Bei
Lebensmittelskandalen ist eine Mindeststrafe von drei Monaten bis zu
fünf Jahren angemessen. Ansonsten haben die Staatsanwaltschaften kaum
Möglichkeiten, zum Beispiel Haftbefehle zu beantragen. Ein Haftgrund
für mutmaßliche Täter wäre Verdunkelungsgefahr. Dieser scheint beim
jüngsten Dioxinskandal gegeben. Nicht Worthülsen, sondern handfeste
Gesetze sind gefragt.
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