Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Mindestlohn für Azubis

Lehrjahre sind keine Herrenjahre, hieß es bei
den Altvorderen. Das war die Zeit, als der Lehrling ganz
selbstverständlich zum Bierholen geschickt wurde und das Lehrmädchen
zwangsläufig für alle Kaffee gekocht hat. Heute ist das zum Glück
anders. Das liegt auch an den Veränderungen durch die
Digitalisierung und die fortschreitende Globalisierung. Da ist
der Auszubildende nicht selten gegenüber dem Altgesellen im
Vorteil. Dessen Vorzüge liegen auf anderem Gebiet. Trotzdem bleibt
auch der »Digital-Native« in erster Linie ein Azubi, der in
Lehrwerkstatt, Berufsschule und beim Durchlauf durch die
Abteilungen vor allem eines soll: lernen. Dafür, so meinte vor
wenigen Jahren eine ostwestfälische Unternehmerin, müsste er »von
Rechts wegen« sogar die Firma bezahlen. Zum Glück setzte sie sich
nicht durch. Klar ist, dass ein Azubi von 515 Euro brutto keine
Wohnung und kein Auto bezahlen kann. Wer Mobilität fordert, muss
dafür bezahlen. Das ist auch den Arbeitgebern klar. Umso
bedauerlicher, dass der Mindestlohn nun wohl nicht durch
Tarifvertrag, sondern per Gesetz kommen wird.

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