Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Mindestlohn im Ausland

Das deutsche Mindestlohn-Gesetz gilt in
Deutschland, aber nicht im Ausland. Hat da jemand ein anderes Urteil
des Europäischen Gerichtshofes erwartet? Für den Arbeitnehmer in
Rumänen oder Bulgarien mag es auf den ersten Blick eine schöne
Vorstellung sein, trotz niedrigerer Lebenshaltungskosten nach
deutschem Recht bezahlt zu werden. Doch was wäre die Folge? Kein
Auftragnehmer würde bei gleichen Kosten und niedrigerer Produktivität
noch Arbeiten an Subunternehmer weiterreichen. Der Arbeitnehmer hätte
statt eines höheren überhaupt keinen Lohn mehr. Etwas Anderes ist es,
wenn polnische Bauarbeiter oder rumänische Fleischzerleger nach
Deutschland geholt werden, um hier zu arbeiten. Dann haben sie auch
nach dem EuGH-Urteil weiter Anrecht auf deutschen Mindestlohn.
Schließlich sind sie hier auch mit den hiesigen Lebenshaltungskosten
konfrontiert. Was heute für unterschiedliche Lohnniveaus in
Deutschland und Osteuropa gilt, galt nach 1989 einige Zeit auch
innerhalb Deutschlands. Hier geht diese Phase jetzt zu Ende. Die
Angleichung der Lebensverhältnisse muss auch in der EU Ziel bleiben.

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