dieses Urteil musste der Vorsitzende der
Deutschen Polizeigewerkschaft natürlich kommentieren – auf seine
gewohnt platt-populistische Art. »Beim Fußball laufen 20-jährige
Millionäre in kurzen Hosen über den Rasen und für die Einsatzkräfte
ist kein Geld da. Das kann nicht sein«, sagte Rainer Wendt der »Neuen
Osnabrücker Zeitung«.
Natürlich ist es nicht so einfach. Das sieht man schon daran,
dass sich die Innenminister nicht einig sind in der Einschätzung des
Bremer Urteils in Sachen Kostenbeteiligung des Fußballs bei
Hochrisikospielen. Dass Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) es
gut findet, ist verständlich. Roger Lewentz (Innenminister
Rheinland-Pfalz) schließt sich seinem Parteifreund an. Anders
beurteilt Herbert Reul (NRW/CDU) die Lage. Hessens Peter Beuth (CDU)
lässt das Urteil prüfen. Das Hamburger Innenministerium will den
Bremer Weg nicht gehen, eine Beteiligung der Sportvereine oder der
DFL an den Sicherheitskosten der Polizeieinsätze sei derzeit nicht
geplant.
Dass der Fußball sich diesmal einig ist, verwundert nicht.
Schließlich wäre bei einer Bestätigung des Bremer Urteils durch das
Bundesverwaltungsgericht mit Millionenforderungen nicht nur vom
Bremer Senat zu rechnen. Denn: Welches Bundesland würde sich solche
zusätzlichen Einnahmen entgehen lassen? Aber dennoch kann das
zentrale Argument von Liga-Präsident Reinhard Rauball und
Fußball-Boss Reinhard Grindel richtig sein: Die öffentliche
Sicherheit ist nun einmal die Kernaufgabe des Staates. Diese Aufgabe
wird durch Steuerzahlungen finanziert – übrigens auch durch die
Fußballklubs und deren 20-jährige Millionäre in kurzen Hosen.
Und wahrscheinlich wird ein Argument der Fußballer im
juristischen Rückspiel in Leipzig vorgebracht werden: warum nur wir?
Denn wenn die Kommerzialität einer Veranstaltung ein zentrales
Argument für die Kostenbeteiligung bei Polizeieinsätzen ist, so
argumentierte Richterin Ilsemarie Meyer in ihrer einstündigen
Urteilsbegründung zu Ungunsten des Fußballs, müssten
Gebührenbescheide auch zum Beispiel bei Volksfesten verschickt
werden. Auch die Wiesn ist ja schließlich »aufgrund der
Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich erfolgreich«, um die
Argumentation Meyers in diesem Zusammenhang zu benutzen. In Bremen
verfährt man deshalb übrigens schon nach dem Prinzip ganz oder gar
nicht – auch andere Großveranstaltungen sind von dem Gesetz
betroffen.
In Leipzig geht es also um Grundsätzliches. Der Fußball verdient
keine Sonderbehandlung – weder im Guten wie im Schlechten. Natürlich
ist die Beteiligung der Großklubs an den Polizeikosten stemmbar. Aber
die Regelung beträfe eben nicht nur die. Das sollten die Populisten
bedenken.
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