Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Schadensersatz nach Schlaglochfahrt

Marode Straßen sind generell ein Ärgernis. Für
Bund, Länder und Kommunen gleicht es einer Sisyphus-Arbeit, die immer
wieder aufreißenden Schlaglöcher mehr schlecht als recht zu flicken.
Bekanntlich sind die Kassen leer und demzufolge fehlt das Geld, um
die Fahrbahnbeläge grundlegend zu erneuern.

Weitaus schlimmer aber trifft es die Bürger. Sie müssen versuchen
– ob zu Fuß, auf zwei oder vier Rädern – den oft enorm großen Löchern
und Rissen auszuweichen, um Schaden an ihren Gefährten oder am
eigenen Leib abzuwenden.

Gelingt das nicht, können entweder teure Reparaturen oder gar
Krankenhausaufenthalte die Folge sein. Würde so etwas auf einem
Privatgelände passieren, wäre die Schadensersatzfrage wohl klar. Auf
öffentlichen Verkehrsflächen aber ist die Frage der
Verkehrssicherungspflicht längst nicht so eindeutig geklärt – das
haben viele Urteile in der Vergangenheit gezeigt, bei denen die
geschädigten Bürger leer ausgingen. Dass es auch anders geht, hat der
Heilbronner Richter gezeigt. Ein Hoffnungsschimmer für andere Fälle.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

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