Das Bundesgesundheitsministerium tut gut daran,
Apotheker in die Pflicht zu nehmen. Fast jeder Patient hat schon
einmal verschreibungspflichtige Medikamente bekommen, ohne dass er
nach anderen eingenommenen Mitteln gefragt wurde. Auch in Sachen
Vertraulichkeit hapert es oft: Selbst wer flüsternd nach
Kopfläuseshampoo fragt, den verrät die Verpackung dem Nachbarn am
Thresen. Erstaunlich ist, dass die Apothekenbetriebsordnung
Beratungsräume vorschreibt. In der Praxis kennt die wohl kaum ein
Kunde. Wenn die Kammer das Bedürfnis nach mehr Vertraulichkeit kennt
und unterstützt, warum hat sie nicht längst mehr für die Umsetzung
getan? Klar ist bei aller Kritik auch: Wer sichere Beratung will,
müsste den Apothekern auch entsprechende Mittel an die Hand geben.
Das wäre in letzter Konsequenz die elektronische Patientenkarte.
Damit sich die sicherheitsbewussten Deutschen auf das Modell
»gläserner Patient« einlassen, müsste der Datenschutz garantiert
sein. Und selbst dann bleibt die Frage: Wollen wir so viel Staat?
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Andreas Kolesch
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