Leiharbeit, Ein-Euro-Jobs oder Minijobs: Für den
Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sind und bleiben diese
Arbeitsmarktinstrumente aus der Ära von SPD-Kanzler Gerhard Schröder
Teufelszeug. Dabei können sie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von
Nutzen sein. Klar muss auch sein: Arbeitsgesetze müssen eingehalten
werden. Und die sind wahrlich kein Geheimnis. Minijobber befinden
sind nicht im rechtsfreien Raum. Auch wer weniger arbeitet, hat
Anspruch beispielsweise auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall.
Erschreckend an der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) ist aber, dass so viele Arbeitnehmer ihre
Rechte gar nicht kennen. Immer noch nicht. Denn die aktuelle
Untersuchung unterscheidet sich vom Ergebnis nur kaum von den
vorherigen.
Der DGB fordert mehr Kontrollen – wie früher auch schon. Aber
warum schaffen es die Gewerkschafter nicht, die Arbeitnehmer
ausreichend zu informieren? Andererseits: Googeln kann fast jeder.
Nur wer seine Rechte kennt, kann sie einfordern. Ob Arbeitnehmer
bewusst auf ihre Rechte verzichten, ob Unternehmen die Ansprüche
verweigern oder beide die Gesetze nicht kennen: Die Untersuchung
sagt darüber nichts aus. Deshalb sind Schuldzuweisungen falsch.
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Westfalen-Blatt
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Andreas Kolesch
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